GAV Luzerner Verkehrbetriebe AG (vbl)

Der VPOD ist langjährige Sozialpartnerin der vbl und sichert im gemeinsam ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Arbeitsbedingungen der rund 600 Mitarbeitenden.

Die rund 600 Mitarbeitenden sorgen 365 Tage im Jahr für einen sicheren, fahrplanmässigen öffentlichen Verkehr in Stadt und Agglomeration Luzern.

Der öffentliche Verkehr in Luzern wurde in den letzten Jahren laufend ausgebaut, gleichzeitig sind die Anforderungen an das Personal gestiegen: neue Strassenführungen, dichtere Fahrpläne, neue Fahrzeugflotten, aber auch Hitzewellen und mehr Tourismus fordern die Mitarbeitenden im Alltag heraus. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitsbedingungen mithalten: klare Pausenregelungen, eine gute Infrastruktur und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Angestellten.

Der GAV wird alle vier Jahre neu verhandelt. Der VPOD sorgt dabei als Sozialpartnerin dafür, dass die Anliegen der Mitarbeitenden direkt in die Verhandlungen einfliessen.

Was regelt der GAV?

Der GAV gilt für alle Angestellten der vbl und deckt praktisch den ganzen Arbeitsalltag ab, unter anderem:

  • Anstellung, Kündigung, Probezeit, Nebenbeschäftigung
  • Arbeitszeiten, Pikettdienst, Überstunden, Ferien, bezahlte Urlaubstage
  • Krankheit, Unfall, Regelungen zu Alkohol- und Drogenkonsum
  • Schwangerschaft, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub
  • Lohnsystem, Lohnanpassungen, Zulagen, Dienstaltersgeschenke
  • Pflichten der Mitarbeitenden: Haftung, Berufskleidung, Meldepflicht
  • Persönlichkeitsschutz, Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung
  • Solidaritätsbeitrag
  • Betriebliche Mitwirkung

Ergänzende Reglemente regeln weitere Details, etwa Lohnbandbreiten, Arbeitszeit, Aus- und Weiterbildung, mobiles Arbeiten sowie die Personalkommission.

Mitwirkung: PeKo und Verhandlungsdelegation

Zentrales Mitwirkungsgremium ist die Personalkommission (PeKo) und besteht aus 10 gewählten Mitarbeitenden der vbl sowie zwei Personen des VPOD; einer Verbandsvertretung und einem bei der vbl angestellten VPOD-Mitglied.

Die PeKo vertritt die Interessen des Personals gegenüber der Geschäftsleitung, bringt eigene Anliegen und Verbesserungsvorschläge ein und nimmt Stellung zu Themen, die ihr die Geschäftsleitung vorlegt. Gleichzeitig versteht sie sich als Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeberin und vermittelt bei Bedarf zwischen beiden Seiten.

Für die GAV- und Lohnverhandlungen gibt es zusätzlich eine Verhandlungsdelegation: Sie besteht aus drei PeKo-Mitgliedern sowie denselben zwei VPOD-Personen (Verbandsvertretung und bei der vbl angestelltes VPOD-Mitglied). Die Delegation trifft sich dreimal jährlich mit der Geschäftsleitung, führt die jährliche Lohnverhandlung und erarbeitet bei Bedarf Anträge und Stellungnahmen zu personalrelevanten Themen.

Der GAV ist ein wichtiger Baustein zum Schutz der Mitarbeitenden. Schau dir den ganzen GAV als PDF an.

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