Für Betriebe mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV) starten jedes Jahr im September die Lohnverhandlungen mit den Geschäftsleitungen. In der Zentralschweiz sind das:
- Kantonsspital Uri
- Zuger Kantonsspital
- Kantonsspital Luzern
- Luzerner Psychiatrie
- Verkehrsbetriebe Luzern
- Viva Luzern
Die Vorbereitungen dafür beginnen aber oft bereits im Frühsommer. Wir studieren die Geschäftsberichte, stellen bei Austauschgesprächen Fragen zu den Jahresergebnissen und versuchen so die Möglichkeiten der Betriebe herauszufinden. In Gesprächen mit Mitgliedern finden wir heraus, ob und wie die Anforderungen an ihren Job gestiegen sind und welche Lohnerhöhung sie für fair erachten. Bei all unseren GAV-Betrieben wird die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ebenfalls offiziell in die Verhandlungen miteinbezogen.
Bei Lohnerhöhungen unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Arten:
- Generelle Lohnerhöhung: Diese erhalten grundsätzlich alle dem GAV unterstellten Mitarbeitenden.
- Individuelle Lohnerhöhung: Hier wird ein zusätzlicher Prozentsatz der Lohnkosten ausgehandelt, der für individuelle Erfahrung und Leistung eingesetzt werden kann. Die Gewerkschaft hat dabei keinen Einfluss darauf, wie die Gelder verteilt werden. Oft ist ein jährliches Mitarbeitendengespräch massstab für die Verteilung.
- Strukturelle Lohnerhöhung: Eine Summe oder ein Prozentsatz der für die Anhebung der Löhne einer bestimmten Berufsgruppe verwendet wird. Dies nötig, wenn die Löhne im Vergleich mit anderen Betrieben nicht mehr konkurrenzfähig sind oder wenn sich die Anforderungen geändert haben.
Du möchtest mehr zu Lohnverhandlungen erfahren und mitdiskutieren? Bei genug Interessierten organisieren wir gerne eine Lohnversammlungen für deinen Betrieb.
Deine Meinung zählt: Je mehr Mitarbeitende uns ihre Meinung sagen, desto stärker stehen wir bei den Lohnverhandlungen da. Das Formular ist neu und offen für alle – auch für Nicht-Mitglieder. Mach mit!
