Der GAV besteht zwischen der Viva Luzern AG und den vier Arbeitnehmendenverbänden Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Stadtpersonalverband Luzern (SPVL), Syna und VPOD.
Im GAV werden zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen geregelt. Er soll die Arbeitsplatzzufriedenheit fördern und die Identifikation der Mitarbeitenden durch aktive Mitwirkung steigern. Ausserdem soll er Arbeitsbedingungen schaffen, die eine Verantwortungsübernahme in Familie und Gesellschaft ermöglichen. Mit dem GAV sollen zudem Chancengleichheit erzielt sowie die Beschäftigung von Personen mit reduzierter Leistungsfähigkeit und eingeschränkten Arbeitsmarktchancen gefördert werden.
Was regelt der GAV?
Der GAV gilt für alle Angestellten der Viva Luzern und deckt praktisch den ganzen Arbeitsalltag ab, unter anderem:
- Arbeitsvertrag, Kündigung, Probezeit
- Dienstplanmodell, Gleitzeit, Pausenregelungen, Nachtarbeit, Ruhezeiten
- Ferienanspruch, bezahlter Urlaub, Adoptionsurlaub, Urlaub für Ausübung öffentlicher Ämter
- Lohngestaltung, ausserordentliche Lohnzulagen, Sozialzulagen
- Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft, Betreuung
- Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden wie Nebenbeschäftigung, Annahme von Geschenken, Gesundheitsschutz, Gleichstellung
- Informationen zu Weiterbildung wie Kosten und Verpflichtung
- Sozialplan
- Betriebliche Mitwirkung
Mitwirkung und Information: PeKo und Personalversammlung
Zentrales Mitwirkungsgremium ist die Personalkommission (PeKo). Sie besteht aus 9 bis 11 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen wie Pflege, Hauswirtschaft, Technik und Administration, gewählt für drei Jahre.
Die PeKo vertritt die Mitarbeitenden gegenüber dem Unternehmen, nimmt ihre Anliegen auf und sorgt für den Informationsfluss zwischen Personal und Geschäftsleitung. Sie hat ein Mitspracherecht bei Themen wie Arbeitszeit, interner Information, Weiterbildung sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Mindestens viermal jährlich trifft sich die PeKo mit der Geschäftsleitung, einmal davon auch mit einer Vertretung des Verwaltungsrats. Vor wichtigen personalrelevanten Entscheidungen wie Umstrukturierungen erhält sie zudem vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ausserdem nimmt die PeKo an den GAV- und den jährlichen Lohnverhandlungen teil und informiert die Mitarbeitenden anschliessend über die Ergebnisse, sei dies schriftlich oder an einer Personalversammlung.
Der GAV ist ein wichtiger Baustein zum Schutz der Mitarbeitenden. Den ganzen GAV findest du als PDF.
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