Fachkräfte appellieren: Gute Kinderbetreuung braucht mehr!

Das neue Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Luzern soll der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dienen, zur besseren Chancengerechtigkeit von Kindern beitragen und ihre Entwicklung fördern. Der Vorschlag regelt für alle Gemeinden eine einheitliche Unterstützung der Eltern mit Betreuungsgutscheinen. Zudem sollen Kindertagesstätten und Tagesfamilien zentral bewilligt und beaufsichtigt werden. Dafür wird eine einheitliche Mindestqualität festgelegt.

Die vorliegende Lösung reicht aber nicht aus! Sie verunmöglicht qualitativ gute Arbeit für unsere Kleinsten und gefährdet Kitas und Tagesfamilien als Betreuungsangebote. Deshalb fordern mehrere Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit von den Luzerner Gemeinden und dem Kantonsrat Verbesserungen:

1. Familienergänzende Kinderbetreuung braucht bessere

Minimalqualität Damit Eltern Angebote wie Kitas für ihre Kinder wählen, muss diese in guter Qualität angeboten werden. Die Ziele des Gesetzes erreichen wir also nur mit höheren Qualitätsvorgaben für den ganzen Kanton. Nur so können die Mitarbeitenden in Kitas das Wohl der Kinder und ihre Entwicklung auch tatsächlich angemessen gewährleisten. Dies gelingt mit einem Betreuungsschlüssel, der genügend ausgebildetes Personal vorsieht. Praktikantinnen und Lernende des 1. und 2. Lehrjahres sind vom Betreuungsschlüssel auszunehmen. Mit dem NAV hat der Regierungsrat die prekären Bedingungen bei Kita-Praktika bereits anerkannt - ihre Ausnahme aus dem Betreuungsschlüssel ist die logische Konsequenz. Auch soll allen Fachpersonen genügend Arbeitszeit für indirekte pädagogische Arbeit (Teamsitzungen, Elternarbeit, Administration und Dokumentation, Qualitätsentwicklung) sowie für Berufsbildungsverantwortung zur Verfügung gestellt werden (bspw. gemäss Empfehlungen SODK-/EDK 2022: 15 Stellenprozente, resp. 5 Stellenprozente). Diese Mindestbedingungen dürfen nicht vom familienpolitischen Engagement der Gemeinden abhängen.

2. Mindestqualität muss mit den Betreuungsgutscheinen zahlbar sein

Mit dem einheitlichen Subventionsmodell beabsichtigt die Regierung zu verhindern, dass die Kindertagesstätten die Kosten für die Umsetzung der Qualitätsvorgaben auf die Eltern überwälzen (B 42. S. 11). Das bedeutet, dass die definierten Betreuungsgutscheintarife die Kosten zur Einhaltung der minimalen Qualitätskriterien decken müssen - und dies für Säuglinge und Kleinkinder über 18 Monaten. Mit der Definition der Standardkosten muss die Regierung dies gewährleisten. Ansonsten bleiben die Kitas auf ungedeckten Kosten sitzen. Da die Personalausgaben 85 Prozent der Kosten ausmachen, verstärkt er damit den herrschenden Druck auf gute Arbeitsbedingungen.

3. Anhörung der Fachverbände und Sozialpartner gesetzlich verankern

Im Gesetzesentwurf legt der Regierungsrat die Mindestvorgaben für die Qualitätsstandards der familienergänzenden Kinderbetreuung fest. Ebenso bestimmt er die Standardkosten, aus denen die Betreuungsgutscheine abgeleitet werden. Angehört werden dafür lediglich die Luzerner Gemeinden. Für eine praktikable Lösung reicht das nicht aus. Die Anhörung von Fachverbänden und Sozialpartner für die Definition der Mindestqualitätsvorgaben und die Standardkosten ist ebenso gesetzlich zu verankern. Für gute und zukunftsfähige Lösungen müssen Branchenkenntnisse der direkt Betroffenen von Anfang an mit einbezogen werden.

Unterstützende Organisationen:
Amanda Probst, Co-Regionalsekretärin VPOD
Andrea Richli, Geschäftsleiterin zodas
Ariane Iten, Vorstand Kindheitspädagog*innen HF

Iris Schärli, Präsidentin Spielgruppenverband Luzern
Tobias Bockstaller, Verantwortlicher Grundlagen Avenir Social Zentralschweiz


Downloads
28.01.2025 Fachkräfte appellieren_ Gute Kinderbetreuung braucht mehr! PDF (411.5 kB)