Weiterentwicklung des GAV für das Zuger Kantonsspital

Von: Gemeinsame Medienmitteilung der Sozialpartner:innen

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Zuger Kantonsspital erfährt auf den 1. Januar 2023 in wesentlichen Punkten Verbesserungen. Die Sozialpartner vpod, SBK, syna und Zuger Kantonsspital haben seit März 2022 gemeinsam verhandelt und freuen sich über das erzielte Ergebnis.

Ab dem Jahr 2023 erhalten alle Mitarbeitenden zwei zusätzliche Ferientage. Somit besteht neu, abhängig vom Alter, Anspruch auf 27 bzw. 32 Ferientage pro Kalenderjahr. Bei der Lohnsystematik werden die Funktionsstruktur und die Anzahl Lohnbänder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Ebenso haben die Sozialpartner die Funktionszulagen überarbeitet und neu bewertet. Der monatliche Familienbeitrag wird erhöht und der Kreis der berechtigten Personen erweitert. Ergänzend zu den bestehenden Dienstaltersgeschenken wird neu bereits nach 5 Jahren ein erstes Dienstaltersgeschenk im Umfang von drei Ferientagen ausgerichtet.

Die Gewerkschaften vpod und syna, der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK und die Personalkommission des Zuger Kantonsspitals zeigen sich zufrieden mit den gemeinsam erzielten Verbesserungen im GAV. Auch der Verwaltungsrat und die Direktion des Zuger Kantonsspitals begrüssen die neuen Regelungen im weiterentwickelten GAV, weil diese den heutigen Bedürfnissen von Mitarbeitenden und Arbeitgeberin Rechnung tragen und für wichtige Anliegen aller Vertragsparteien faire Lösungen gefunden werden konnten. So bleibt das Zuger Kantonsspital auch in Zukunft eine attraktive Arbeitgeberin zwischen den beiden Zentren Luzern und Zürich.

Auch die gemeinsamen Verhandlungen über die Lohnentwicklung 2023 konnten kürzlich abgeschlossen werden. Das Zuger Kantonsspital zahlt einen generellen Teuerungsausgleich von 2,2% analog der Regelung für das Staatspersonal des Kantons Zug. Zudem stehen 0,5% der Bruttolohnsumme für die individuelle Lohnentwicklung und 0,3% für strukturelle Lohnanpassungen zur Verfügung. Die oben erwähnten GAV-Verbesserungen entsprechen etwa 0,5% der Bruttolohnsumme.

Der ab 1. Januar 2023 gültige Gesamtarbeitsvertrag findet sich in der Beilage und kann unter www.zgks.ch/arbeitgeberleistungen heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
vpod: Viviane Hösli, Regionalsekretärin vpod Zentralschweiz
SBK: Claudia Husmann, Leitung Geschäftsstelle
syna: Fabian Lusser, Zentralsekretär Dienstleistungen
Zuger Kantonsspital: Serge Wilhelm, Leiter Personal und Finanzen / Stv. Spitaldirektor


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16.12.2022 MM Weiterentwicklung GAV ZGKS PDF (114.5 kB)