Der VPOD begrüsst die Anhebung der Minimallöhne, fordert den Regierungsrat aber zu einem etwas grösseren Schritt auf. Der Kanton Luzern muss für ein Minimum einstehen, welches bei einem 100%-Pensum ein anständiges Leben garantiert und keine Working-Poor verursacht. Der VPOD fordert darum einen Minimallohn von Fr. 4'000.- brutto pro Monat. «Es darf nicht sein, dass sich der Kanton Luzern als Arbeitgeber nicht an die mittlerweile allgemein anerkannte unterste Grenze von Löhnen in der Schweiz hält», sagt Melanie Setz, Präsidentin der VPOD Luzern.
Gemäss heutiger Regelung können die Kantonsangestellten genau nachvollziehen, wo sie sich mit ihrer Einreihung im kantonalen Lohnsystem befinden. Festgelegt wird dies anhand der Funktion und der Erfahrung und bei genügend finanziellen Mitteln auch durch die erbrachte Leistung. Konkret bedeutet dies, dass ein Lohnanstieg innerhalb einer Lohnklasse nur vollzogen wird, wenn der Luzerner Kantonsrat die Finanzen für Lohnerhöhungen spricht. Wenn nicht, wird der Anstieg nur bei der Einreihung vollzogen, aber die Position im Lohnsystem bleibt unverändert, was aktuell auch transparent ausgewiesen wird. Wenn der Kanton nun nur noch anhand einer Tendenzlinie Orientierung bietet, besteht für die einzelnen Mitarbeitenden weniger Klarheit darüber, ob ihre Lohneinteilung gerecht ist. «In öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ist Transparenz besonders wichtig, weil der Lohn nicht wie in der Privatwirtschaft verhandelt wird, sondern einseitig festgelegt werden kann», gibt Melanie Setz zu bedenken. Fehlende Transparenz und Unklarheit bei der Lohneinstufung führen erwiesenermassen über die Zeit auch zu Lohndiskriminierung und einem Anstieg der Lohnungleichheit. Der Vorschlag des Regierungsrats wird darum vom VPOD als sehr kritisch betrachtet.
Wenn der Kanton keine marktgerechten Löhne ausrichtet, ist das in der Tat problematisch. Die vorgestellte Lösung greift aber nur bei den obersten Lohnklassen ein und behebt das Problem einseitig bei den Kaderpositionen. Die marktgerechten Löhne beim Verwaltungspersonal sind überall nötig. Wenn nur beim oberen Kader eine Anhebung geschieht und bei allen anderen Lohnklassen eine Intransparenz eingeführt wird, besteht die Gefahr einer Mittelverschiebung nach oben. Das Problem wird sich in Zeiten von knappen finanziellen Mitteln entsprechend akzentuieren.
Der VPOD wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Verwaltungspersonal die Haltung zu dieser Revision vertieft prüfen und sich zu gegebener Zeit wieder dazu äussern.
Weitere Auskünfte:
Melanie Setz, Präsidentin VPOD Luzern,
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29.06.2022 | MM Intransparenz beim Verwaltungspersonal | PDF (74.9 kB) |