Österreich kennt sie, aber auch Deutschland, Italien oder Grossbritannien: die Auszeit für Frauen bereits vor dem Geburtstermin. Bei den einen dauert sie vier Wochen, bei den anderen nahezu drei Monate. In der Schweiz müssen Frauen sozialversicherungsbedingt jedoch bis zum Geburtstermin arbeiten. Diese realitätsfremde Regelung hat zur Folge, dass 70% der werdenden Mütter bereits einige Wochen vor dem errechneten Geburtstermin krankgeschrieben werden (möchten). Nicht zuletzt, weil es für sie wie auch die Kinder schädlich sein könnte bis zur Niederkunft zu arbeiten.
Im Stadt Luzerner Parlament hat sich Ende Januar eine breite Mehrheit für einen dreiwöchigen Schwangerschaftsurlaub ausgesprochen. Der Vorstoss von SP-Parlamentarierin und VPOD Luzern Vorstandsmitglied Maria Pilotto wurde auch vom Stadtrat selbst zur Überweisung empfohlen. Es ist zu hoffen, dass dies als deutliches Zeichen der dringend nötigen Anpassung der Arbeitswelt auf weibliche Fachkräfte ist. Und dies betrifft die Verwaltung genauso wie die Privatwirtschaft. In Luzern ist man bereit diese Investition für städtische Angestellte zu tätigen. Dabei gewinnen sowohl die werdenden Mütter als auch deren Teams. Mit einem Schwangerschaftsurlaub ist nicht zuletzt die Mutterschaftszeit der Mitarbeiterin besser planbar.
Auch wenn die Stadt Luzern mit diesem Schritt an Attraktivität als Arbeitgeberin gewinnt, ist zu wünschen, dass dieses Beispiel Schule macht und insbesondere auch Ausstrahlung auf Bundesebene hat. So fordert SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen, dass die drei Wochen Schwangerschaftsurlaub ebenfalls von der Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden, wie dies bereits beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub der Fall ist. Eine erste Chance auf Nachahmung besteht im Luzerner Kantonsrat, wo ein ähnlich lautender Vorstoss von SP-Kantonsrätin und VPOD Luzern-Präsidentin Melanie Setz hängig ist.
Der VPOD Zentralschweiz ist erfreut über die Entwicklungen zugunsten der Verwaltungsangestellten in Luzern und begleitet die Umsetzung mit Interesse.
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