VPOD Schwyz gegen kantonales Personal-Gesetz

Von: Otto Kümin, Vorstand VPOD Schwyz

Einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe war die Balance zwischen Bewahrung des bewährten Bisherigen und moderater Öffnung zu Neuem noch gelungen. Was der Schwyzer Regierungsrat nun aber als Personal- und Besoldungsgesetz vorschlägt, lehnt der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Schwyz) in seiner Vernehmlassungsantwort ab.

Für den VPOD Schwyz ist aus einer ausgewogenen eine Abbau-Vorlage geworden: Zum Beispiel würde die Überbrückungsrente kompensationslos gestrichen. Im Rahmen der Flexibilisierung des Pensionsalters wird der ordentliche Rücktritt neu bei Alter 67 (!) angesetzt; der nötige Ferienanspruch im Alter aber nicht entsprechend erhöht. Abfindungen und Entschädigungen, welche zur fairen Lösung schwieriger Arbeitsverhältnisse oft unerlässlich sind, ebenso der Arbeitnehmerschutz werden eingeschränkt. Angesichts der regierungsrätlichen Abbauvorschläge stellt der VPOD Scwhyz ernüchtert fest, dass Ziele wie die Steigerung der kantonalen Arbeitgeberattraktivität im Vergleich mit umliegenden Kantonen oder die Einbindung von gut ausgebildeten Fachkräften wohl nicht erreicht werden.

Auch Volksschullehrpersonen betroffen
Die Streichung der Überbrückungsrente und die Erhöhung der Altersgrenze werden auch auf die ansonsten in einem eigenen Erlass geregelte Volksschul-Lehrerschaft erstreckt, was als besonders problematisch erscheint. Dies gilt auch für die parallel erfolgende Revision der kantonalen Pensionskasse. Sie mutet kantonalen Angestellten, der Volksschullehrerschaft, aber auch vielen angeschlossenen Gemeinde- und Bezirksangestellten eine Renteneinbusse von nicht weniger als 9 Prozent zu. Zusammen mit anderen Arbeitnehmer-Organisationen regt der VPOD-Schwyz deshalb eine Einmalzulage an, um die kantonale Pensionskasse auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen. Die attraktive Schwyzer Steuer- und Finanzsituation lässt nach Meinung des VPOD diese Forderung als durchaus angemessen erscheinen.


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26.10.2021 MM Vernehmlassung Personal-Gesetz Schwyz PDF (74.4 kB)