Steuererklärungsdienst für Mitglieder

Auch dieses Jahr bietet dir der VPOD Zentralschweiz die Möglichkeit, deine Steuererklärung unentgeltlich mit professioneller Hilfe auszufüllen. Es gibt die Möglichkeit im Sekretariat vorbei zu kommen oder die Beratung online wahrzunehmen. Die Termine vor Ort finden an den zwei Nachmittagen vom 23. März und 31. März statt. Die online-Termine werden bilateral abgemacht. Anmeldeschluss ist der 15. März.

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Vorbereitung der erforderlichen Dokumente
Damit das Ausfüllen reibungslos verläuft und die beschränkte Zeit von einer Stunde ausreicht, musst du deine Unterlagen vorbereiten: Wir bitten dich, sämtliche notwendigen Dokumente geordnet zum Termin mitzubringen. Klicke hier auf Merkblatt um eine Übersicht der Dokumente anzusehen oder lade es unter Downloads herunter.

Du möchtest einen Termin bei uns im Sekretariat wahrnehmen?
Dann solltest du, wenn möglich, deinen eigenen Laptop mitnehmen.

Dir ist eine online-Beratung lieber?
Dann ist es besonders wichtig, dass du alle notwendigen Dokumente eingescannt und geordnet abgespeichert hast.

Ziel des Steuererklärungsdienstes
Ziel des Steuererklärungsdienstes ist es, dass Mitglieder, die grosse Mühe haben, die Steuererklärung selbstständig auszufüllen, die Möglichkeit einer Unterstützung erhalten. Deshalb behalten wir uns aufgrund der beschränkten Anzahl Termine vor, diesen Personen den Vorrang zu geben.

Beschränkte Zeit
Die Zeit zum Ausfüllen der Steuererklärung mit unserem Expertin und unserem Experten ist auf eine Stunde beschränkt. Sollte es länger Dauern, besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung entweder selbstständig fertig ausfüllen oder einen Termin mit dem Experten oder der Expertin zu vereinbaren. Für die Kosten einer zusätzlichen Beratung kommt ihr privat auf.

Termine
Mit dem diesem Link gelangst du zu einem Formular, in dem du deine verfügbaren Termine angeben kannst. Wir sind dir dankbar, wenn du alle möglichen Termine angibst, damit wir die Termine optimal koordinieren können.

Der Anmeldeschluss ist am 15. März 2021.

Fristerstreckung
Da die Termine kurz vor Ende März sind, empfielt es sich, eine Fristerstreckung zu beantragen. Bitte beachte, dass diese je nach Kanton nur bis Ende März eingereicht werden kann.

Kanton Luzern

Kanton Nidwalden

Kanton Obwalden

Kanton Schwyz

Kanton Uri

Kanton Zug