Weiterentwicklung des GAV für das Zuger Kantonsspital

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Zuger Kantonsspital erfährt auf den 1. Januar 2021 in wesentlichen Punkten Anpassungen.

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Die Sozialpartner VPOD, SBK, Syna und Zuger Kantonsspital haben seit Juni 2020 miteinander verhandelt und freuen sich über das gemeinsam erzielte Ergebnis. Neu ist im Gesamtarbeitsvertrag festgehalten, dass für Mitarbeitende mit Berufskleidern die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt. Die Entschädigung für Pikettdienste wird zudem von bisher 3 Franken pro Stunde auf neu 6 Franken pro Stunde verdoppelt. Des Weiteren können Mitarbeitende ab Alter 58 Jahren ihr Arbeitspensum in mehreren Schritten bis auf 40% reduzieren. Betreffend die Dienstplanung konnte eine neue Regelung getroffen werden, welche den Anspruch der Mitarbeitenden auf eine verbindliche Dienstplanung wie auch die aus betrieblichen Gründen immer wieder nötigen kurzfristigen Anpassungen der Dienstplanung ausgewogen berücksichtigt. Ausserdem wird der betriebliche Mindestlohn auf 4000 Franken pro Monat bzw. 52'000 Franken pro Jahr angehoben.

Die Gewerkschaften VPOD und Syna, der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK und die Personalkommission des Zuger Kantonsspitals zeigen sich zufrieden mit den gemeinsam erzielten Verbesserungen im bestehenden GAV. Auch der Verwaltungsrat und die Direktion des Zuger Kantonsspitals begrüssen die neuen Regelungen im überarbeiteten GAV, weil diese den heutigen Bedürfnissen von Mitarbeitenden und Arbeitgeberin Rechnung tragen und für wichtige Anliegen aller Vertragsparteien faire Lösungen gefunden werden konnten. So bleibt das Zuger Kantonsspital auch in Zukunft eine attraktive Arbeitgeberin zwischen den beiden Zentren Luzern und Zürich.

Auch die gemeinsamen Verhandlungen über die Lohnentwicklung 2021 konnten kürzlich abgeschlossen werden. Für individuelle Lohnerhöhungen stehen 0,6 % der Bruttolohnsumme zur Verfügung, zudem wird den Mitarbeitenden im Mai 2021 eine Erfolgsbeteiligung von 600 Franken gewährt.

Der ab 1. Januar 2021 gültige Gesamtarbeitsvertrag kann unter https://www.zgks.ch/jobs-karriere/ihr-arbeitgeber/arbeitgeberleistungen.html heruntergeladen werden.


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15.12.2020 Weiterentwicklung des GAV für das Zuger Kantonsspital PDF (49.3 kB)