“Die schnelle erste Unterstützung war ein wichtiger Schritt” sagt Mara Landtwing, Vorstandsmitglied vom VPOD Zug, “nun braucht es aber zwingend eine Verlängerung.“
Der Bundesrat hat in der COVID-19 Verordnung die Kantone dazu verpflichtet, ein Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten für Kinder, die nicht privat betreut werden können, die Finanzierung überlässt er jedoch den Kantonen. Für die Kitas haben die Empfehlungen zur Folge, dass sie einen stark verminderten Betrieb bei gleichbleibenden Kosten haben, und nach und nach auch die Elternbeiträge wegfallen. Die Kurzarbeitsentschädigungen können das nur teilweise auffangen.
Der von der Zuger Regierung gesprochene finanzielle Rettungsschirm für die Kitas in der Höhe von 2,8 Millionen Franken endet am 19. April, die Schulen sind jedoch noch bis am 11. Mai geschlossen. Aus Sicht des VPOD Zug ist es deshalb zwingend, dass der Notkredit erhöht und der Zeitraum verlängert wird. So lassen sich unnötige Konkurse verhindern.
Die momentane, ausserordentliche Situation unterstreicht die Wichtigkeit der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Diese Angebote sind auch in Zukunft essentiell für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Aufgrund von zahlreichen Kündigungen im Zusammenhang mit den Unsicherheiten in der Coronakrise sowie den komplett ausbleibenden Neuanmeldungen, stehen die Betreuungseinrichtungen auch nach der Wiederaufnahme des regulären Betriebes vor finanziellen Herausforderungen. Um Massnahmen zur Abfederung der mittel- und langfristigen finanziellen Folgen zu fordern, haben der Verband Kinderbetreuung Schweiz, kibesuisse, und der VPOD Schweiz am Donnerstag eine Petition mit über 12’400 Unterschriften an die Mitglieder der SODK, die Kommissionsmitglieder der WBK-N und WBK-S und die Mitglieder der Parlaments übergeben.
Der VPOD Zug fordert vom Regierungsrat ein proaktives Handeln und die Verlängerung der Stützungsmassnahmen.