Teilrevision des Personal- & Besoldungsgesetzes Schwyz

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste als Gewerkschaft im Service Public hat sich seit seinen Anfängen insbesondere für die gerechte Entlöhnung der Frauen allgemein, vor allem aber im öffentlichen Dienst eingesetzt. Er nimmt deshalb mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat des Kantons Schwyz gewillt ist, einen der letzten, Frauen benachteiligenden "Schandflecken" im kantonalen Lohnsystem zu beseitigen.

Am Beispiel der Kindergärtner*innen lässt sich sehr klar nachweisen, wie Frauenarbeit bis in die Gegenwart diskriminiert wird. Diese Abwertung geschieht nicht nur beim Lohn, sondern ist viel umfassender:

  • es ist zu erinnern, wie lange Männer per Rollenmuster und gar per Gesetzgebung dominierten, indem erst 1988 das Prinzip der Gleichberechtigung in der Ehe (gegen den Willen z.B. der SVP) eingeführt wurde;
  • nicht unterschätzt werden darf gerade im Kanton Schwyz die Rolle der zölibatären katholischen Kirche in ihrer Definition der Frau als "Dienende";
  • die patriarchalisch-traditionelle Gesellschaft, wie sie im Kanton Schwyz nach wie vor stark hervortritt (man betrachte z. B. den erbärmlichen Frauenanteil im Regierungs- und Kantonsrat) weist einen erheblichen Teil der Care- und Erziehungs-Arbeit der Familie und dort "natürlich" den Frauen zu;
  • entsprechend wurde bis in die Gegenwart der "Kindergarten" als untergeordnet, eher als "Nice-to-have" denn als Notwendigkeit betrachtet; hierzu auch die schwyztypischen Diskussionen ob und in welchem Umfang Gemeinden zu Führung von Kindergärten verpflichtet seien;

Vor diesem Hintergrund ist nicht erstaunlich, dass sowohl die Ausbildung wie dann "folgerichtig" auch die Entlöhnung der Kindergärtner*innen unter dem Niveau der Primarschullehrpersonen angesetzt wurden.

Die Anforderungen der heutigen komplexen Gesellschaft, gestützt durch die pädagogische Forschung haben die Ansiedlung der Volksschullehrpersonen-Ausbildung auf Fachhochschulstufe (phsz) notwendig gemacht. Inklusive Ausbildung der Kindergartenlehrpersonen, deren Auskoppelung in ein separates, niedrigeres Ausbildungs- und Lohnniveau sich nicht mehr rechtfertigen lässt.

Für die Mentalität (und Knausrigkeit im Dienste der Tiefststeuer-Ideologie?) des Kantons Schwyz bezeichnend ist, dass die an sich lapidare Erkenntnis eine Lohnangleichung wider besseres Wissen nicht zeitgleich mit der Neudefinition der Kindergartenlehrpersonen-Ausbildung vorgenommen worden ist.

Vor diesem Hintergrund ist der regierungsrätliche Antrag auf lohnmässige Gleichstellung von Kindergarten- und Primarstufe nicht nur folgerichtig, sondern zwingend und wird vom VPOD-Schwyz befürwortet.

Nachtrag: Zu hoffen ist, dass das ähnlich rückwärtsgewandte und frauen-diskriminierende Verhalten der Entscheidungsträger auf kantonaler wie kommunaler Ebene bezüglich der sich längst als notwendig -nicht nur erwünscht- erweisenden Frühförderung und ausserfamiliären Betreuung nicht jahrzehntelang fortsetzt...


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09.12.2020 Antwort VPOD SZ zur Vernehmlassung der Teilrevision PGL PDF (103.0 kB)