Luzern: VPOD fordert GAV für das Kantonspersonal

Von: Martin Wyss

Zwischen dem Kanton Luzern und der Gewerkschaft VPOD, sowie weiteren Personalverbänden besteht seit November 2009 eine Vereinbarung, in der die Zusammenarbeit in der sogenannten Sozialpartnerschaft geregelt ist. In dieser Vereinbarung ist das Ziel einer „ausserparlamentarischen Konsensfindung in Bezug auf Personal- und Sozialthemen“ definiert, die durch Verhandlungen erzielt werden soll, bevor die Regierung eine Entschluss gefällt hat. In den vergangenen Jahren hat die Regierung wiederholt gegen diese Vereinbarung verstossen. Die strikte Verhandlungsverweigerung, an welcher der Kanton als Arbeitgeber im Zuge der Massnahme des KP17 festgehalten hat, sind ein erneuter Vertrauensbruch und eine Missachtung der gegenseitigen Vereinbarung.

Um die Sozialpartnerschaft zu retten, zu welcher die Regierung per Personalgesetz verpflichtet ist, wurde am 24. Oktober eine ausserordentliche Sitzung der Sozialpartner einberufen. Von Arbeitgeberseite herrschte Konsens darüber, dass sich der zuständige Finanzdirektor Schwerzmann nicht an die von ihm unterzeichnete Vereinbarung halten kann. Im Gegenteil wurde das Ziel einer Konsensfindung zwischen Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite als „utopisch“ bezeichnet. Damit bricht Regierungsrat Schwerzmann erneut sein Wort und gesteht offen, dass sogar seine Unterschrift kein Garant für getroffene Abmachungen ist. «Dieses Eingeständnis kommt einer Kapitulation gleich. Der Kanton Luzern kann seinem Personal weder Planungs- noch Rechtssicherheit gewährleisten. Diese Krise muss umgehend bewältigt werden», warnt Martin Wyss, Geschäftsleiter des VPOD Luzern.

Aufgrund des hohen Drucks von Seiten des Personals hat der Kanton die Notwendigkeit einer verhandlungsfähigen Sozialpartnerschaft erkannt. Eine Kündigung der Sozialpartnerschaft und darauf folgende Streikmassnahmen kann sich der Kanton in der jetzigen Situation nicht leisten, weshalb er Bereitschaft zur Neuverhandlung der Sozialpartnerschaft signalisiert hat. «Der Kanton als Arbeitgeber scheint endlich erkannt zu haben, dass Verlässlichkeit und Planungssicherheit gerade in turbulenten Zeiten zwingend nötig sind», sagt Martin Wyss.

Die bisher gekannte Sozialpartnerschaft ist definitiv gescheitert. Die Regierung ist nicht mehr in der Lage, Vereinbarungen einzuhalten und sich an das eigene Wort zu halten. Angesichts dieser Unsicherheit ist es unerlässlich, die geltenden Arbeitsbedingungen des Personals und die Sozialpartnerschaft auf ein neues, stabiles Fundament zu stellen. «In der jetzigen Situation kann die Planungs- und Rechtssicherheit nur durch einen öffentlich-rechtlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gewährleistet werden», sagt Wyss weiter. Was in der Privatwirtschaft gang und gäbe ist, wird nun angesichts der Planungsunfähigkeit der Regierung auch beim Kanton Luzern notwendig. «Der Kanton hält sich nicht mehr an Abmachungen und Vereinbarungen, weshalb das Vertrauen in den Arbeitgeber nachhaltig geschädigt ist. Mit einem GAV für sämtliche Kantonsangestellte und Lehrpersonen schaffen wir wieder die Sicherheit, die Luzern in der jetzigen Situation dringend braucht», betont Wyss. Der VPOD prüft derzeit die dafür nötigen Schritte.