Am 5. Juni 2016: Schwyzer Pendler aufgepasst!

Von: Otto Kümin

Arbeitnehmende seien gewarnt: Am 5. Juni geht es gleich bei zwei Abstimmungsvorlagen um Eingriffe in das Schwyzer Verkehrssystem: Die Axen-Initiative will richtigerweise unsere Strassen vor einer Lastwagenflut bewahren. Die "Milchkuh-Initiative" hingegen würde den immer wichtigeren öV schwächen.

Wer in den Spitzen-Zeiten auf der Achse Seedamm-Pfäffikon-Schindellegi-Sattel-Schwyz fahren muss, weiss, wie belastet diese Strecke bereits jetzt ist. Oder wie Staus bei Küssnacht alltäglich sind. Verkehrstechnokraten vom ASTRA in Bern wollen nun die Axenstrasse für 1 Milliarde Franken zu einem zweiten attraktiven Gotthard-Zugang machen, zu einer "Nationalstrasse II. Klasse". Dies würde bedeuten, dass aus Deutschland-Zürich, aber auch aus der Ostschweiz quasi ein neuer Transit-Korridor durch den Kanton Schwyz führen würde. Dies ist nich im Sinne der Schwyzer Pendler, welche morgens und Abend zügig in den Grossraum Zug und Zürich gelangen müssen. Der Gewerkschaftsbund befürwortet deshalb die Initiative "Axen vors Volk". Mitbestimmung gegen ein den Kanton Schwyz schädigendes und überteuertes Mammutprojekt ist nötig. Deshalb "Axen vors Volk" : Ja.

Die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» hingegen lehnt der Schwyzer Gewerkschaftsbund ab. Sie würde nämlich anstatt weiterhin auch den öV zu fördern, einseitig aufs Auto setzen. Zukunftsfähig ist aber unser Verkehr nur, wenn er weiterhin die Strasse und den öV berücksichtigt. Eine einseitige Auto-Mobilität führt –wie das Axen-Projekt- zu verstopften Strassen. Deshalb ein Nein zur "Milchkuh-Initiative."

Auch warnt der GB-SZ vor der verführerischen "Pro Service public"-Initiative. Starke Post, Swisscom und SBB ja. Das vorgeschlagene zu enge Geschäfts-Korsett könnte aber diesen öffentlichen Diensten schaden. «Pro Service public»: Nein.

Das bedingungslose Grundeinkommen erscheint zu Zeit als zu visionär, als dass bereits jetzt in die Verfassung gehört. Die Initiative regt aber eine wichtige Kiskussion an, wie künftig die Arbeit verteil werden könnte. "Bedingungsloses Grundeinkommen": Nein.

Um den weiteren Flüchtlingszahlen gerecht und menschlich begegnen zu können, ist ein viel schnelleres und effizienteres Verfahren nötig. Revision des Asyl-Gesetzes: Ja.

Und viel zu wenig diskutiert werden fragwürdige Änderungen bei Abtimmungen und Wahlen im Kanton Schwyz. Dreitägige Rekursfristen und der Regierungsrat als Rekurs-Instanz in eigener Sache sind eines Rechtsstaates unwürdig. Revision des Schwyzer Wahl- und Abstimmungsgesetzes: Nein.

Gewerkschaftsbund des Kantons Schwyz