Mit der beschlossenen Anpassung wird der Selbstbehalt für die Eltern wieder auf das Niveau von 2011 erhöht. Dies ist eine notwendige Entlastung für viele Luzerner Familien und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders für Familien mit tiefen Einkommen. Dieser Schritt war längst überfällig und wird vom VPOD darum begrüsst.
Die Gewerkschaft der Kinderbetreuenden bedauert jedoch, dass es die Stadt erneut verpasst hat, im teilrevidierten Reglement längst überfällige Qualitätsrichtlinien über die Anstellungsverhältnisse in den Kitas zu definieren. «Mit der Vergabe von Betreuungsgutscheinen steht die Stadt Luzern in der Pflicht, für anständige, faire und die Betreuungsqualität sichernde Anstellungsverhältnisse in den Kitas zu sorgen», sagt Martin Wyss, Regionalsekretär der Gewerkschaft VPOD. «Es müssen verbindliche Mindestlöhne, klare Regeln beim Umgang mit den ausbeuterischen Praktika und einheitliche Regeln für alle Kitas definiert werden. Für die Ausarbeitung dieser Regeln bietet der VPOD sehr gerne Hand», sagt Wyss weiter.
Der VPOD ist bereit, diese personal- und qualitätsrelevanten Richtlinien mit den Arbeitgebenden und der stadtluzerner Verwaltung sozialpartnerschaftlich auszuarbeiten, wie dies heute vom Luzerner Grossstadtrat entschieden wurde.
Für Rückfragen:
Martin Wyss, Regionalsekretär VPOD Luzern, 077 454 99 46