Revision des Gesundheitsgesetzes in Zug: Sparen am falschen Ort!

Von: Natascha Wey

Mit der Streichung der Ausbildungsverpflichtung spart der Zuger Kantonsrat in einer Wachstumsbranche.

Der VPOD staunt über die Politik des Zuger Kantonsrates. Die Herausforderungen im Pflege- und Langzeitpflegebereich sind steigend. Die Branche leidet bereits jetzt unter einem Fachkräftemangel, ein Zustand, der sich mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative noch verschärfen wird. Für eine funktionierende und qualitativ gute Gesundheitsversorgung ist der Kanton Zug darauf angewiesen, dass Pflegefachkräfte schnell und unkompliziert aus- und weitergebildet werden können. Ganz besonders im Bereich der Langzeitpflege. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz empfiehlt allen Kantonen, das Instrument der Ausbildungsverpflichtung zur Behebung des Fachkräftemangels einzusetzen. Mit der erfolgten Gesetzesänderung spart der Kanton Zug CHF 430 000.- im Gesundheitswesen, nimmt aber eine gravierende Verschlechterung in der Gesundheitsversorgung in Kauf. Für den VPOD ist diese unnötige Sparmassnahme völlig fehl am Platz!

Eine öffentliche Gesundheitsvorsorge ist Gesetzesauftrag

Mit diesem Entscheid steht der Kanton Zug auch gesamtschweizerisch quer in der Landschaft. Während Kantone wie der Aargau oder Bern Ausbildungsbeiträge explizit in den Gesetzen festschreiben, baut Zug diese ab. Eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung ist unabdingbar. Die Gesundheitsbranche befindet sich im Wachstum und braucht daher Investitionen und keinen Abbau.